Bewerbung für den Stadtteilbeirat Rodde
Frequently Asked Questions zum Thema „Mitarbeit im Stadtteilbeirat“
Die Stadt Rheine hat bereits im Jahr 2000 elf Stadtteilbeiräte gebildet. Die Tätigkeit im Stadtteilbeirat ist ehrenamtlich. Folgende Stadtteilbeiräte gibt es:
Altenrheine
Bentlage/Wadelheim/Wietesch/Schleupe
Dutum/Dorenkamp
Elte
Eschendorf
Gellendorf/Südesch
Hauenhorst/Catenhorn
Innenstadt/Hörstkamp
Mesum
Rodde/Kanalhafen
Schotthock
1) Welche Struktur hat ein Stadtteilbeirat?
Jeder Stadtteilbeirat besteht aus bis zu 12 stimmberechtigten Mitgliedern, die Einwohner/-innen bzw. Vereinsvertreter/-innen des Stadtteils sein müssen. Mitglieder des Europa-, des Bundes-, des Land-, des Kreistages sowie des Rates der Stadt Rheine können nicht stimmberechtigtes Mitglied eines Stadtteilbeirates werden.
Die in dem jeweiligen Stadtteil wohnenden Kreistags- und Ratsmitglieder, oder solche Kreistags- und Ratsmitglieder, die in dem jeweiligen Stadtteil für ein Direktmandat
kandidiert haben, sind Kraft ihres Amtes Mitglied des jeweiligen Stadtteilbeirates ohne Stimmrecht.
Darüber hinaus können und sollen interessierte Bürgerinnen und Bürger mitarbeiten.
Jedem Stadtteilbeirat soll möglichst ein/e Ansprechpartner/-in aus der Verwaltung zur Seite stehen.
2) Womit beschäftigt sich ein Stadtbeirat?
Der Stadtteilbeirat gestaltet sein Wohn- und Lebensumfeld aktiv mit – durch stadtteilbezogene Projekte, Ideen und Empfehlungen an Verwaltung und Politik. Sie legen in eigener Verantwortung fest, welche Themen bearbeitet werden. Von Projekten zugunsten von Kindern, Umweltschutzmaßnahmen, bis hin zu Fragen der Verkehrssicherheit im Stadtteil kann eine Vielfalt von Themen aller Lebensbereiche behandelt werden. In erster Linie lebt die Umsetzung von Ideen von der Initiative der Stadtteilbeiratsmitglieder über die eigene Betroffenheit hinaus. Das bedeutet, dass auch aktiv an Themen gearbeitet werden sollte, die einen nicht direkt selbst betreffen. Beispiele für die erfolgreiche Umsetzung von Projekten der einzelnen Stadtteilbeiräte (z. B. „In Altenrheine i(s)st man nicht alleine“, Grünes Klassenzimmer Elte, Stadtteilfest Eschendorf) finden Sie unter www.rheine.de/stadtteilbeiraete.
3) Wann und wo tagen die Stadtteilbeiräte?
Ein Stadtteilbeirat tagt grundsätzlich öffentlich und an einem zentralen Ort im Stadtteil. Er trifft sich in eigenem Ermessen, die meisten Stadtteilbeiräte tagen zwei bis drei Mal im Jahr für ca. 2 Stunden. Dazu kommt Zeit für die Umsetzung von Projekten.
4) Wie lange dauert die Mitgliedschaft in einem Stadtteilbeirat?
Die Mitglieder der Stadtteilbeiräte werden für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt Rheine gewählt, also i.d.R. für fünf Jahre. Nach Ablauf der Wahlzeit üben die bisherigen Mitglieder der Stadtteilbeiräte ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt der neu gewählten Beiräte weiter aus.
Scheidet jemand vorzeitig aus einem Stadtteilbeirat aus, regelt sich die Nachfolge anhand der vom Rat der Stadt Rheine beschlossenen Reserveliste. Sollte die Reserveliste erschöpft sein, können auch weitere Personen aus der Bürgerschaft – unter Zustimmung des Rates – noch Mitglied werden.
5) Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Mitglied im Stadtteilbeirat zu werden?
Die Mitglieder der Stadtteilbeiräte sollten in dem jeweiligen Stadtteil wohnen bzw. bei Vertreter/-innen von Vereinen, Einrichtungen und Organisationen soll entweder der Sitz oder der Tätigkeitsschwerpunkt dieser Institution im entsprechenden Stadtteil liegen.
Die Zugehörigkeit zu einem Stadtteil richtet sich in erster Linie nach den tatsächlichen Grenzen der jeweiligen Stadtteile. Die Stimmbezirke stellen hierbei eine Orientierungshilfe dar. Sie sind im interaktiven Stadtplan unter www.rheine.de einsehbar. In Zweifelsfällen bzgl. der Zugehörigkeit einer Bewerberin oder eines Bewerbers entscheidet der Rat.
6) Welche Verpflichtungen haben die Mitglieder im Stadtteilbeirat?
Aus den Stadtteilbeiratsmitgliedern wird ein Vorsitzender/eine Vorsitzende sowie zwei stellvertretende Vorsitzende und ein Schriftführer/eine Schriftführerin sowie ein stellvertretender Schriftführer/eine stellvertretende Schriftführerin gewählt. Der/Die Vorsitzende lädt – unter Mithilfe des Pressereferates – zu den Sitzungen ein. Der/Die Schriftführer/-in erstellt anschließend das Protokoll, welches veröffentlicht wird. Die Mitglieder sind dazu angehalten, regelmäßig an den Sitzungen teilzunehmen und sich bei den Projekten aktiv einzubringen.
7) Wie setzt ein Stadtteilbeirat seine Ideen um?
Die Stadtteilbeiräte können jährlich Projektmittel in festgelegter Höhe für die Umsetzung stadtteilbezogener Projekte (z. B. Erstellung einer Informationsbroschüre, Durchführung einer Fragebogenaktion, Organisation eines Stadtteilfestes oder anderer Veranstaltungen und Aktionen) im Rahmen der vom Rat der Stadt Rheine hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel abrufen, die sie selbstständig verwalten. Die Projektmittel sind so einzusetzen, dass sie der Allgemeinheit im Stadtteil zugutekommen. Dabei sind auch Anschaffungen von Sachmitteln möglich (z. B. öffentlich zugänglicher Defibrillator, Bienenhotel, Bänke, Spielplatzhäuschen usw.). Geldspenden sind nicht erlaubt.
Zusätzlich haben die Stadtteilbeiräte die Möglichkeit, für kostenintensivere Projekte einen Antrag auf zusätzliche finanzielle Unterstützung zu stellen.
8) Wie kann ich mich für einen Stadtteilbeirat bewerben?
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über folgendes Formular:
www.rheine.de/stadtteilbeirat-bewerbung.
Auch Mitglieder, die sich bereits im Stadtteilbeirat engagieren, müssen sich erneut über dieses Formular für den Stadtteilbeirat bewerben.
9) Wie ist der zeitliche Ablauf?
Nach der Bewerbungsphase für die Neubildung der Stadtteilbeiräte bis zum 15.12.2025 bereitet ein Gremium, bestehend aus
je einer/einem Vertreter/-in der im Rat der Stadt Rheine vertretenen Fraktionen
und ab je 10 volle Fraktionsmitglieder einer/einem weiteren Vertreter/-in,
bis zu zwei Vertreter/-innen der Verwaltung
und jeweils maximal zwei Mitgliedern aus dem bestehenden Stadtteilbeirat,
einen Besetzungsvorschlag sowie eine Reserveliste für den Rat der Stadt Rheine vor.
Die Besetzung der Stadtteilbeiräte durch den Rat der Stadt Rheine ist für die erste Ratssitzung im Jahr 2026 geplant. Anschließend lädt der Bürgermeister oder ein/eine Vertreter/-in zur ersten konstituierenden Sitzung des Stadtteilbeirates ein, in der die Vorsitzenden sowie Schriftführenden gewählt werden.
10) Warum sitzen auch Rats- und Kreistagsmitglieder im Stadtteilbeirat?
Sie übernehmen eine beratende Funktion. Durch ihre Mitarbeit können sie Aktuelles aus den politischen Ausschüssen berichten und gleichzeitig Anregungen aus dem
Stadtteilbeirat in die Gremien einbringen. So entsteht ein direkter Austausch zwischen Stadtteil und Politik.